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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Entwurf - vor dem öffentlichen Start mit dem verbindlichen Konformitätsstatus (formale WCAG-2.1-AA-Bewertung) zu finalisieren.

Golf2B (Marke der Sports2B GmbH) baut Barrierefreiheit direkt ins Design-System ein, ohne Overlay-Widget. Ziel ist die Konformität mit WCAG 2.1 (Stufe AA) / EN 301 549 nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Diese Erklärung folgt dem BFSG-Standardaufbau.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website golf2b.com und zugehörige Subdomains.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Der verbindliche Konformitätsstatus, das Datum der Bewertung und das Bewertungsverfahren (axe/Lighthouse sowie ein manueller Tastatur- und Screenreader-Durchlauf) werden vor der Veröffentlichung ergänzt.

Bereits umgesetzt

  • Semantisches HTML und durchgängige Überschriften-Hierarchie
  • Tastatur-Navigation mit sichtbaren Fokus-Zuständen und Skip-Link „Zum Inhalt springen"
  • Ausreichende Kontraste; durchgängige Sie-Ansprache in klarer Sprache
  • Respektiert die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren": Das Hintergrundvideo im Seitenkopf wird dann als Standbild gezeigt und läuft grundsätzlich ohne Ton
  • Inhalte bleiben auch ohne JavaScript sichtbar
  • Alt-Texte für inhaltstragende Bilder; Demo-/KI-Bilder sind als solche gekennzeichnet

Bekannte, noch nicht barrierefreie Inhalte

Die Standort-Karte auf der Seite „Kontakt" ist eingeschränkt barrierefrei. Die vollständige Anschrift steht auf derselben Seite und im Impressum in Textform zur Verfügung. Einzelne Detailinhalte befinden sich noch im Aufbau; die abschließende Bewertung erfolgt vor dem Launch.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich bei uns unter info@golf2b.com oder telefonisch unter 089 896 746 670. Wir bemühen uns um zeitnahe Abhilfe.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle nach dem BFSG wenden. Die konkrete Stelle und der Kontaktweg werden vor dem öffentlichen Start hier ergänzt.